Verstärken Sie den Kreis Unna als allgemeine Vertretung des Landrates zum nächstmöglichen Zeitpunkt als:
Mit der Position ist die Tätigkeit einer Dezernentin bzw. eines Dezernenten verbunden. Die Festlegung des zukünftigen Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten. Der derzeitige Amtsinhaber ist gem. § 47 Abs. 4 der KrO NRW zum Kämmerer bestellt worden.
Die Kreisdirektorin bzw. der Kreisdirektor wird vom Kreistag gewählt und für die Dauer von 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 5 Landesbesoldungsordnung. Zudem wird eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Vorschriften gezahlt.
Sie sind interessiert? Bitte richten Sie Ihre vollständige Bewerbung (inkl. ausführlichem Lebenslauf, Zeugnissen, Nachweis der bisherigen Tätigkeit) bis zum 15.01.2025 unter dem Kennwort „Bewerbung Kreisdirektor*in“ an den
Landrat des Kreises Unna
Herrn Mario Löhr – persönlich o. V. i. A.
Friedrich-Ebert-Straße 17
59425 Unna
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Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Der Kreis Unna fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.