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Verstärken Sie den Kreis Unna im Fachbereich Schulen und Bildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt:


Küchenhilfe / Aushilfskraft (w/m/d) Schulkantine

als Krankheitsvertretung

Vergütung gemäß EG 2 TVöD entsprechend der geleisteten Arbeitsstunden

Unterstützen Sie als Küchenhilfe / Aushilfskraft (w/m/d) an folgenden Schulen:
Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Bergkamen
Karl-Brauckmann-Schule, Holzwickede


Das erwartet Sie bei uns:

  • Als Küchenhilfe in Vertretung für Krankheitsfälle unterstützen Sie flexibel bei allgemeinen Küchenarbeiten, Reinigungsarbeiten und der Essensausgabe.
  • Sie werden bei Bedarf als Springer*in eingesetzt und haben keine festen Arbeitszeiten – diese variieren im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr spontan je nach Bedarf an einer der beiden Schulen.

Das bringen Sie mit:

  • Zeitliche Flexibilität, Bereitschaft zur Arbeit auf Abruf und Mobilität, um auch außerhalb des ÖPNV kurzfristig zum jeweiligen Einsatzort zu gelangen
  • Spaß an der Arbeit im Team, Zuverlässigkeit und ein freundliches Auftreten im Umgang mit anderen Menschen
  • Ausreichendes Deutsch für den Austausch mit Schüler*innen und Kolleg*innen

Verstärken Sie unser Team!

Klingt interessant? Dann bewerben Sie sich jetzt! Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab – klicken Sie einfach auf den Bewerbungs-Button.

Noch Fragen? Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Sachgebietsleiterin Frau Böhm unter Fon 0 23 03 27-11 40.

Für weitere Infos und Stellenangebote besuchen Sie unser Karriereportal.


Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Der Kreis Unna fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Es wird auf den Vorrang interner Besetzung hingewiesen (gestuftes Ausschreibungsverfahren).

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