Verstärken Sie unseren Fachbereich Familie und Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
EG SuE S14 TVöD, Vollzeit (39 Std./Woche), unbefristet
Der Fachbereich Familie und Jugend des Kreises Unna orientiert sich bei seinen Aufgaben an den Prinzipien des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII. Wir fördern die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen und unterstützen Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. Im Kontext der Jugendhilfe sind die Jugendämter des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen für ihre Leistungserbringung auf die freien Träger der Jugendhilfe angewiesen. Hierzu werden zwischen den Jugendämtern und den freien Trägern Leistungs- und Entgeltvereinbarungen geschlossen. Ziel der Jugendämter der kreisangehörigen Kommunen, sowie des Jugendamtes des Kreises Unna ist die Implementierung einer interkommunalen „Servicestelle Entgeltkommission“ in einem zunächst auf zwei Jahre befristeten Projekt mit dem Ziel der Verstetigung.
Implementieren/Entwickeln einer „Servicestelle Entgeltvereinbarungen SGB VIII“ in einem 3-köpfigen Projektteam unter Leitung der Fachbereichsleitung 51 „Familie und Jugend“
Die Benefits können je nach Position und Standort variieren.
Klingt interessant? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, inklusive frühestem Eintrittstermin, bis zum 10.06.2026. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab – klicken Sie einfach auf den Bewerbungs-Button.
Noch Fragen? Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Führungskraft Frau Kaltenbach unter Fon 0 23 03 27-10 51 oder unter ruza.kaltenbach@kreis-unna.de.
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Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Der Kreis Unna fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Es wird auf den Vorrang interner Besetzung hingewiesen (gestuftes Ausschreibungsverfahren).