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Sie sind zahlenaffin und die Begriffe „Umsatzsteuervoranmeldung“ und „verdeckte Gewinnausschüttung“ sind für Sie keine Fremdwörter? Willkommen in der Zentralen Finanzbuchhaltung des Kreises Unna! Das engagierte 30-köpfige Team hat unterschiedliche Schwerpunkte und Aufgaben: von der Erstellung des Jahresabschlusses über die Anlagen- und Geschäftsbuchhaltung mit bis zu 500.000 Buchungsfällen pro Jahr bis hin zur Bankbuchhaltung. Auch das Forderungsmanagement sowie die Angelegenheiten des Kreises Unna im Rahmen seiner Steuerpflichten stehen auf der Agenda. Haben Sie Lust, Teil des Teams zu werden?

Verstärken Sie die Zentrale Finanzbuchhaltung mit Ihrer eigenverantwortlichen und operativen Arbeitsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Sachbearbeiter*in für Steuerangelegenheiten / Verantwortliche*r für das Tax Compliance Management System (TCMS)

bis Bes.-Gr. A 12 LBesG bzw. EG 11 TVöD, unbefristet, Vollzeit


Ihre Aufgaben

  • Vollumfängliche Sachbearbeitung für Umsatz- und Ertragssteuerangelegenheiten sowie erste Ansprechperson für alle Fragestellungen zu diesen Bereichen („Kreis Unna als Steuerschuldner“)
  • Die Regelungen des § 2b UstG in unsere steuerrelevanten Prozesse implementieren
  • Das Tax-Compliance-Management-System (TCMS) verantworten, inklusive Aufbau, Implementierung, Pflege und Überwachung

Ihr Profil

  • Erfolgreiches duales Studium zur*m Diplom-Finanzwirt*in bzw. Bachelorstudium an der Hochschule für Finanzen NRW und damit Befähigung für Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt in der Steuerverwaltung und Tätigkeit in der Finanzverwaltung des Landes NRW
    oder
  • Erfolgreiches Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Fachrichtung Rechnungswesen und/oder Steuern sowie fachbezogene Berufspraxis im steuerberatenden Bereich einer Steuerberatungs-oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    oder
  • Abgeschlossene Weiterbildung zur*m Steuerfachwirt*in und mehrjährige Tätigkeit in einer Steuerberatungsgesellschaft
    in jedem Fall:
  • Vertraut mit allen steuerrelevanten Tätigkeiten einer steuerpflichtigen Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie mit den Anforderungen an ein TCMS
  • Spaß daran, selbstständig, verantwortungsbewusst und lösungsorientiert zu arbeiten

Unser Angebot

  • Vielfältig und sinnstiftend: ein zukunftssicherer Job mit anspruchsvollen Aufgaben bei einem zuverlässigen, gemeinwohlorientierten Arbeitgeber
  • Gut aufgestellt: Tarifgehalt, inklusive betrieblicher Zusatzversorgung bzw. vermögenswirksamen Leistungen, jährliche Sonderzahlungen und 30 Tage Urlaub
  • Durchweg flexibel: Familie und Beruf in Einklang durch Gleitzeit, mobiles Arbeiten und unsere betriebseigene Kinderbetreuung
  • Starke Perspektive: zahlreiche in- und externe Weiterbildungen, Seminare und Gesundheitskurse sowie unser Bistro mit leckeren vergünstigten Speisen und Getränken
  • Sicher ankommen: gute ÖPNV-Anbindung, bezuschusstes Jobticket, E-Bike-Leasing, Fahrrad- und Pkw-Parkplätze mit E-Lademöglichkeiten für Mitarbeitende

Die Benefits können je nach Position und Standort variieren.

Verstärken Sie unser Team!

Klingt interessant? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, inklusive frühestem Eintrittstermin, bis zum 30.03.2025. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab – klicken Sie einfach auf den Bewerbungs-Button.

Noch Fragen? Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Sachgebietsleiter Herrn Erdtmann unter Fon 0 23 03 27-21 10.

Für weitere Infos und Stellenangebote besuchen Sie unser Karriereportal.


Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Der Kreis Unna fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Es wird auf den Vorrang interner Besetzung hingewiesen (gestuftes Ausschreibungsverfahren).

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