Der Fachbereich Familie und Jugend des Kreises Unna orientiert sich bei seinen Aufgaben maßgeblich an den Prinzipien des Sozialgesetzbuches VIII. Wir fördern die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen und unterstützen Eltern bei Fragen zur Erziehung von der Schwangerschaft an. Ob durch Freizeit- und Bildungsangebote, Beratung und Hilfen zur Erziehung, finanzielle Hilfen oder rechtliche Betreuung – wir schaffen positive Lebensbedingungen für Familien und eine kinderfreundliche Umwelt. Jede Investition in die Zukunft von Kindern und Jugendlichen hat das Ziel, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Haben Sie Lust, die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Team zu ergänzen?
Verstärken Sie unseren Fachbereich Familie und Jugend mit Kommunikationsgeschick, Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
EG S12 TVSuE, bis zu 30 Std./Woche, unbefristet
Ihre Aufgaben orientieren sich ausschließlich am Kindeswohl: Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Die Benefits können je nach Position und Standort variieren.
Klingt interessant? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, inklusive frühestem Eintrittstermin, bis zum 18.05.2025. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab – klicken Sie einfach auf den Bewerbungs-Button.
Noch Fragen? Für fachliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Sachgebietsleiter Herrn Becker unter Fon 0 23 03 27-12 51.
Für weitere Infos und Stellenangebote besuchen Sie unser Karriereportal.
Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Der Kreis Unna fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Es wird auf den Vorrang interner Besetzung hingewiesen (gestuftes Ausschreibungsverfahren).